4. April Informationsabend zum Thema General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung bei Fulrich & Niederberger mit Lesung
Information beim Bestatter für Cannstatt
Für den Fall, dass Menschen Ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, hat der Gesetzgeber mit der Rechtsfigur der Rechtlichen Betreuung Vorsorge getroffen. Die Rechenschafts- und Genehmigungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht stellt jedoch einen intensiven staatlichen Eingriff in die Familiensphäre dar. Diesem kann mit der Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht wirksam entgegengetreten werden.
Mit der Errichtung einer Patientenverfügung wahren Sie zudem Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient. Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen, die in der Praxis häufig nicht beachtet werden, eine Patientenverfügung erfüllen muss, erfahren Sie durch diesen Vortrag.
Begrüßung: Klaus Niederberger und Thomas Fulrich
Lesung: Ulrike Möller, Sprecherin – www.ulrike-moeller,de
Vortrag: Rechtsanwalt Thorsten Thalheim, Augustenstr. 56, 70178 Stuttgart, Telefon 0711 93343622 – www.rechtsanwalt-thalheim.de
Lesung: Ulrike Möller, Sprecherin
Diskussion: Zeit für Fragen und Antworten
Lesung: Ulrike Möller
Ende der Veranstaltung ca. 20:00 Uhr
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